Präambel
Cuverse Limited („Cuverse“) bietet ein Empfehlungsprogramm (das „Programm“) an, das es bestehenden Kunden (Werber) ermöglicht, eine Belohnung für die Vermittlung neuer Kunden (Geworbene Kunden) zu erhalten. Diese Bedingungen des Empfehlungsprogramms (die „Bedingungen“) gelten für alle Cuverse-Kunden mit einem gültigen Konto, die das KYC abgeschlossen haben, und bilden einen integralen Bestandteil der vertraglichen Beziehung zwischen dem Werber und Cuverse, ergänzend zu dem zwischen dem Werber und Cuverse geschlossenen Hauptvertrag (dem Mining-Hardware-Hosting-Vertrag und/oder dem Mining-Service-Vertrag). Im Fall eines Widerspruchs sind die Bedingungen des entsprechenden Hauptvertrags maßgeblich.
Das Programm ist kein Finanzprodukt, kein Anlagesystem, kein Multi-Level-Marketing-System (MLM) und kein Schneeballsystem. Der Werber erhält eine Belohnung ausschließlich für die direkte Vermittlung neuer Kunden (ein einstufiges Modell). Für die Käufe von Kunden der zweiten oder einer nachfolgenden Stufe wird keine Belohnung gezahlt.
§ 1. Begriffsbestimmungen
§ 2. Teilnahmeberechtigung
2.1. Um am Programm teilzunehmen, muss der Werber:
- über ein gültiges Konto auf der Cuverse-Plattform verfügen;
- das KYC-Verfahren (Know Your Customer) gemäß der Richtlinie zur akzeptablen Nutzung erfolgreich abgeschlossen haben;
- eine natürliche Person von mindestens 18 Jahren oder eine ordnungsgemäß in einer Jurisdiktion registrierte juristische Person sein, die nicht zu den Beschränkten Jurisdiktionen zählt (Richtlinie zur akzeptablen Nutzung);
- nicht auf Sanktionslisten geführt werden (der OFAC-SDN-Liste, den Listen restriktiver Maßnahmen der EU oder sonstigen anwendbaren Sanktionsregimen).
2.2. Der Empfehlungslink wird nach Erfüllung aller Bedingungen des § 2.1 automatisch generiert und ist im Bereich „Empfehlungsprogramm“ des Kontos verfügbar.
2.3. Der Geworbene Kunde muss ein neuer Kunde ohne gültiges Konto sein. Die erneute Registrierung eines bestehenden Kunden qualifiziert sich nicht als Empfehlung.
2.4. Selbstempfehlung ist untersagt. Der Werber darf einen Empfehlungslink nicht für die Registrierung zusätzlicher Konten des Werbers oder verbundener Personen verwenden.
2.5. Der Umfang der Produkte und Dienstleistungen von Cuverse, die einem Geworbenen Kunden für einen Qualifizierenden Kauf zur Verfügung stehen, bestimmt sich nach der Jurisdiktion des Geworbenen Kunden, dem anwendbaren Recht und den Bedingungen der Richtlinie zur akzeptablen Nutzung. Cuverse behält sich das Recht vor, aus regulatorischen Gründen bestimmte Produkte oder Dienstleistungen in bestimmten Jurisdiktionen von der Liste der Qualifizierenden Käufe auszuschließen.
2.6. Ausschluss von Servicepaketen. Bis Cuverse ein schriftliches Rechtsgutachten von einem Wertpapierrechtsberater über die Zulässigkeit einer Partnerprovision auf Servicepakete in der betreffenden Jurisdiktion erhalten hat, sind Servicepakete (unter dem Mining-Service-Vertrag) für die Zwecke der Gutschrift einer Empfehlungsprovision von der Liste der qualifizierten Produkte ausgeschlossen. Die Empfehlungsprovision wird ausschließlich in Bezug auf Käufe von Mining-Hardware und die Zahlung von Hosting-Diensten gutgeschrieben. Cuverse benachrichtigt den Werber über jede Erweiterung der Liste der qualifizierten Produkte mindestens 30 Kalendertage vor der entsprechenden Änderung und behält sich das Recht vor, zusätzliche Beschränkungen nach Geografie anzuwenden (§ 2.5).
§ 3. Provisionsstruktur
3.1. Die Empfehlungsprovision wird als Prozentsatz des Werts des Qualifizierenden Kaufs (Kaufpreis, Paketpreis oder sonstige Zahlung unter dem anwendbaren Vertrag) berechnet:
Die oben gezeigten Werte sind zum Datum dieses Dokuments illustrativ. Die auf der Cuverse-Website veröffentlichten aktuellen Schwellenwerte des Kumulierten Empfehlungsvolumens und Provisionssätze sind im Fall einer Abweichung maßgeblich. Cuverse kann diese Parameter gemäß § 11 ändern.
3.2. Der Übergang zur Premium-Stufe erfolgt automatisch, wenn das Kumulierte Empfehlungsvolumen USD 50,000 erreicht. Der erhöhte Satz gilt für alle nachfolgenden Qualifizierenden Käufe. Vor dem Übergang getätigte Käufe werden nicht neu berechnet.
3.3. Die Empfehlungsprovision wird in USD berechnet. Zahlt der Geworbene Kunde in Kryptowährung, wird der Kaufbetrag in USD zu dem auf die Zahlung des Geworbenen Kunden angewandten Wechselkurs bestimmt.
3.4. Keine Empfehlungsprovision wird gutgeschrieben, wenn:
- der Qualifizierende Kauf storniert oder rückerstattet wird;
- die Zahlung des Geworbenen Kunden nicht durchging oder abgelehnt wurde;
- der Geworbene Kunde das KYC nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Registrierung abschließt;
- ein Verstoß gegen § 6 (Verbotene Aktivitäten) festgestellt wird;
- das Konto des Werbers oder des Geworbenen Kunden gesperrt oder ausgesetzt wird.
§ 4. Gutschrift, Verwendung und Auszahlung der Belohnung
4.1. Die Empfehlungsprovision wird zum Zeitpunkt des Qualifizierenden Kaufs automatisch dem Empfehlungssaldo des Werbers im Konto gutgeschrieben.
4.2. Der Empfehlungssaldo ist der interne Saldo des Werbers auf der Cuverse-Plattform. Mittel im Empfehlungssaldo können für den Erwerb von Produkten und Dienstleistungen von Cuverse verwendet werden.
4.3. Der Werber ist berechtigt, die Auszahlung von Mitteln aus dem Empfehlungssaldo an die im Konto angegebenen Angaben zu verlangen. Die Auszahlung wird innerhalb von 5 (fünf) Geschäftstagen nach dem Antrag bearbeitet.
4.4. Cuverse behält sich das Recht vor, eine zuvor gutgeschriebene Empfehlungsprovision einzubehalten, einzufrieren oder zurückzufordern im Fall von:
- einer Rückerstattung eines Qualifizierenden Kaufs;
- der Feststellung von Betrug, Missbrauch oder eines Verstoßes gegen § 6;
- einer irrtümlichen Gutschrift infolge eines technischen Fehlers.
§ 5. Steuerpflichten
5.1. Der Werber ist allein verantwortlich für die Erklärung und Zahlung aller Steuern, die im Zusammenhang mit dem Erhalt der Empfehlungsprovision entstehen.
5.2. Cuverse handelt nicht als Steueragent des Werbers, außer in Fällen, in denen ein Einbehalt durch anwendbares Recht vorgeschrieben ist.
§ 5A. US-Werber — Steuerbestimmungen
5A.1. Der US-Werber bestätigt, dass die Empfehlungsprovision steuerpflichtiges Einkommen für die Zwecke des Internal Revenue Code darstellt.
5A.2. Cuverse kann ein Formular W-9 anfordern. Bei Erreichen der anwendbaren Schwellenwerte ist Cuverse berechtigt, Informationen über Zahlungen an das IRS bereitzustellen (Formular 1099-NEC / 1099-MISC).
§ 6. Verbotene Aktivitäten
6.1. Der Werber verpflichtet sich, nicht:
- Spam zu betreiben — die massenhafte unaufgeforderte Verbreitung des Empfehlungslinks;
- falsche oder irreführende Aussagen über die Rentabilität des Minings, Ertragsgarantien oder Anlageattraktivität zu machen;
- die Marke, Logos oder Marken von Cuverse ohne schriftliche Zustimmung zu verwenden;
- bezahlte Werbung mit dem Empfehlungslink ohne schriftliche Zustimmung von Cuverse zu betreiben;
- Websites oder Landingpages zu erstellen, die die offiziellen Ressourcen von Cuverse nachahmen;
- Geworbenen Kunden finanzielle Anreize (Cashback, Kickback, Teilung der Provision) im Austausch für die Registrierung anzubieten;
- Personen unter 18 Jahren zu werben;
- Handlungen unter Verstoß gegen die Richtlinie zur akzeptablen Nutzung oder anwendbares Recht vorzunehmen.
§ 7. Personenbezogene Daten
7.1. Im Rahmen des Programms verarbeitet Cuverse: die Empfehlungs-ID, den Empfehlungslink, die Verknüpfung zwischen dem Werber und dem Geworbenen Kunden, die Beträge der Qualifizierenden Käufe und der Empfehlungsprovisionen. Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung dargelegt.
7.2. Rechtsgrundlage: Erfüllung eines Vertrags (Art 6(1)(b) GDPR) in Bezug auf den Werber; berechtigtes Interesse (Art 6(1)(f) GDPR) in Bezug auf die Verknüpfung zwischen dem Werber und dem Geworbenen Kunden.
7.3. Der Werber erhält keinen Zugang zu den personenbezogenen Daten des Geworbenen Kunden. Der Werber sieht nur: die Anzahl der vermittelten Kunden, den Betrag der Provision und das Kumulierte Empfehlungsvolumen.
7.4. Der Geworbene Kunde wird über die Verknüpfung mit dem Werber (ohne Offenlegung der Identität) gemäß Art 14 GDPR informiert.
§ 8. Qualifizierung des Programms
8.1. Der Werber ist kein Agent, Vertreter, Makler, Händler, Anlageberater oder Mitarbeiter von Cuverse. Keine Bestimmung begründet ein Agentur-, Partnerschafts- oder Joint-Venture-Verhältnis.
8.2. Der Werber ist nicht befugt, im Namen von Cuverse Versprechen, Garantien oder Zusicherungen abzugeben.
8.3. Die Empfehlungsprovision ist eine Belohnung für eine Marketingdienstleistung (Kundenvermittlung) und kein Anlageertrag. Das Programm ist kein Anlageprodukt, kein Organismus für gemeinsame Anlagen (CIS) und kein Finanzinstrument.
§ 9. Haftung
9.1. Cuverse haftet nicht für die Handlungen des Werbers im Zusammenhang mit der Bewerbung. Der Werber ist allein verantwortlich für die Einhaltung des anwendbaren Rechts.
9.2. Der Werber verpflichtet sich, Cuverse von allen Ansprüchen freizustellen, die aus einem Verstoß gegen diese Bedingungen entstehen.
9.3. Die Haftungsbeschränkungen der Hauptverträge (§ 11 des Mining-Hardware-Hosting-Vertrags / § 11 des Mining-Service-Vertrags) gelten mutatis mutandis, einschließlich der Kardinalpflichten und des Verbraucherschutzes.
§ 10. Aussetzung und Beendigung
10.1. Cuverse ist berechtigt, die Teilnahme im Fall des Verdachts eines Verstoßes gegen § 6 oder für die Dauer einer Untersuchung unverzüglich auszusetzen.
10.2. Cuverse ist berechtigt, die Teilnahme mit einer Frist von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen oder unverzüglich bei einem Verstoß gegen § 6 zu beenden.
10.3. Der Werber ist berechtigt, die Teilnahme jederzeit über die Kontoeinstellungen zu beenden.
10.4. Bei Beendigung: (a) wird der Empfehlungslink deaktiviert; (b) wird keine neue Provision gutgeschrieben; (c) steht der gutgeschriebene Empfehlungssaldo für die Verwendung oder Auszahlung innerhalb von 12 (zwölf) Monaten ab dem Datum der Beendigung zur Verfügung, wonach jeder nicht in Anspruch genommene Saldo verfällt.
§ 11. Änderungen des Programms
11.1. Cuverse ist berechtigt, diese Bedingungen (Sätze, Schwellenwerte, Mechanik) aus wichtigem Grund zu ändern. Über wesentliche Änderungen wird mit einer Frist von 30 Tagen benachrichtigt.
11.2. Der Werber ist berechtigt, die Teilnahme vor Inkrafttreten der Änderungen zu beenden.
11.3. Cuverse ist berechtigt, das Programm in seiner Gesamtheit mit einer Frist von 60 Tagen zu beenden. Gutgeschriebene Provisionen bleiben erhalten.
§ 12. Zusammenwirken mit dem Treueprogramm
12.1. Das Empfehlungsprogramm und das Treueprogramm funktionieren unabhängig voneinander. Beide Belohnungen können gleichzeitig gutgeschrieben werden.
12.2. Die Empfehlungsprovision wird auf den tatsächlich gezahlten Betrag (nach Anwendung von Rabatten) berechnet.
§ 13. Anwendbares Recht
13.1. Recht von Hongkong (Hong Kong SAR).
13.2. Die US-Kundenbestimmungen (§ 16 des Mining-Hardware-Hosting-Vertrags) gelten mutatis mutandis für US-Werber (Schiedsverfahren, Verzicht auf Sammelklagen, 30-tägige Opt-out-Frist).
13.3. In Bezug auf B2C aus der EU/dem EWR: Diese Bedingungen beschränken keine zwingenden Verbraucherrechte.