Präambel
Diese Risikoaufklärung (die „Risikoaufklärung“) beschreibt die Risiken, die mit dem Erwerb von Mining-Hardware, der Nutzung von Hosting-Diensten und dem Erwerb von Servicepaketen von Cuverse Limited („Cuverse“) verbunden sind. Die Risikoaufklärung bildet einen integralen Bestandteil des Mining-Hardware-Hosting-Vertrags und des Mining-Service-Vertrags (zusammen die „Servicevertragswerke“).
Mit der Annahme der Servicevertragswerke bestätigt der Kunde, dass er diese Risikoaufklärung zur Kenntnis genommen hat, die hierin dargelegten Risiken versteht und sie bewusst akzeptiert. Der Kunde erkennt an, dass der Erwerb von Mining-Hardware oder Servicepaketen eine mit erheblichen finanziellen, technologischen und regulatorischen Risiken verbundene Tätigkeit darstellt und nicht für alle Kunden geeignet ist.
Diese Risikoaufklärung ist keine erschöpfende Aufzählung aller möglichen Risiken. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine eigene Due Diligence durchzuführen und erforderlichenfalls vor Abschluss der Servicevertragswerke unabhängigen Rat (rechtlich, finanziell, steuerlich) einzuholen.
§ 1. Allgemeine Erklärung zum Mining als wirtschaftliche Tätigkeit
(1) Keine Gewinngarantie. Cuverse garantiert oder verspricht keinerlei Form von Gewinn, Einkommen oder Kapitalrendite aus dem Erwerb von Mining-Hardware oder Servicepaketen. Das Mining von Kryptowerten ist eine Tätigkeit mit hohem Risiko, und der Kunde kann die von ihm gezahlten Mittel ganz oder teilweise verlieren.
(2) Keine Anlageberatung. Cuverse erbringt keine Anlageberatung, Finanzplanung oder Maklerdienstleistungen. Alle von Cuverse veröffentlichten Informationen (auf der Website, in Marketingmaterialien oder im Dashboard) werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt und stellen keine Anlageempfehlung, kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren und keine Aufforderung zur Investition dar.
(3) Frühere Wertentwicklung. Frühere Mining-Ergebnisse, einschließlich historischer Daten zu Rentabilität, Mining-Schwierigkeit, Kryptowert-Preisen und Geräteeffizienz, sind keine Garantie oder kein Indikator für künftige Ergebnisse.
(4) Anspruchsvolle Tätigkeit. Der Kunde erkennt an, dass das Mining von Kryptowerten ein gewisses Maß an technischer, finanzieller und regulatorischer Kompetenz erfordert. Cuverse empfiehlt Kunden ohne Erfahrung auf diesem Gebiet, mit einem geringen Engagement zu beginnen und ihre Beteiligung mit zunehmender Erfahrung schrittweise zu erhöhen.
(5) Langfristiger Charakter. Die Servicevertragswerke werden für eine Laufzeit von 12 bis 60 Monaten abgeschlossen. Der Kunde muss bereit sein, eine langfristige Verpflichtung einzugehen, und sollte keine Mittel investieren, die er kurzfristig benötigen könnte.
§ 2. Risiken des Kryptowährungsmarkts
(1) Volatilität. Die Kryptowert-Märkte sind hochvolatil. Der Preis von Bitcoin und anderen Kryptowerten kann über kurze Zeiträume erheblich schwanken, was sich unmittelbar auswirkt auf:
- die wirtschaftliche Effizienz des Minings (in Fiat ausgedrückte Mining-Belohnungen);
- das Verhältnis zwischen Mining-Belohnungen und Stromkosten (Hosting-Gebühren / Servicegebühren);
- die Gesamtrentabilität oder -unrentabilität der Beteiligung des Kunden an den Servicevertragswerken.
In Zeiten eines erheblichen Preisrückgangs kann das Mining wirtschaftlich untragbar werden, und der Kunde kann Verluste erleiden, die den Wert der Mining-Belohnungen übersteigen.
(2) Liquiditätsrisiko. In Zeiten von Marktstress kann die Liquidität von Kryptowerten abnehmen, was die Umwandlung von Mining-Belohnungen in Fiat-Währung zu einem fairen Preis erschwert.
(3) Marktmanipulation. Die Kryptowert-Märkte waren historisch der Manipulation ausgesetzt, einschließlich Wash Trading, Pump-and-Dump-Schemata und anderer Praktiken, die Preise verzerren können. Cuverse kontrolliert die Marktbedingungen nicht und haftet nicht für deren Folgen für den Kunden.
(4) Risiko des Totalverlusts. In extremen Fällen kann der Wert einzelner Kryptowerte auf null fallen. Der Kunde muss auf die Möglichkeit eines Totalverlusts des Werts der angesammelten Mining-Belohnungen vorbereitet sein.
§ 3. Technische Risiken des Minings
(1) Mining-Schwierigkeit. Die Mining-Schwierigkeit von Bitcoin und anderen Kryptowerten wird automatisch angepasst, wenn die Gesamt-Hashrate des Netzwerks steigt oder fällt. Die Mining-Schwierigkeit hat langfristig die Tendenz zu steigen, was zu einer Verringerung des Volumens der von derselben Hardware pro Zeiteinheit geminten Kryptowerte führt. Diese Verringerung ist eine natürliche Eigenschaft des Netzwerks und wird nicht von Cuverse kontrolliert.
(2) Hardware-Veralterung. Mining-Hardware unterliegt technologischer Veralterung. Regelmäßig erscheinen neue Gerätemodelle mit höherer Effizienz (Hash Rate pro Watt), was zu einer Verringerung der relativen Wettbewerbsfähigkeit bestehender Mining-Hardware führt. Cuverse garantiert nicht, dass die vom Kunden erworbene Mining-Hardware ihre wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit während der gesamten Laufzeit behält.
(3) Leistungsminderung. Die Leistung von Mining-Hardware nimmt im Laufe der Zeit infolge von Komponentenverschleiß, thermischer Belastung und anderer Faktoren naturgemäß ab. Cuverse unternimmt angemessene Anstrengungen zur Wartung der Geräte, garantiert jedoch nicht die Aufrechterhaltung des anfänglichen Leistungsniveaus während der gesamten Laufzeit.
(4) Hashrate-Varianz. Die tatsächliche Hash Rate einer einzelnen Einheit Mining-Hardware kann innerhalb der Toleranz des Herstellers variieren. Die auf der Produktseite angegebene Hash Rate ist ein Durchschnittswert und stellt keine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis für ein einzelnes Gerät dar.
(5) Hardware-Ausfall. Mining-Hardware kann infolge von Fertigungsfehlern, extremen Betriebsbedingungen oder anderen Ursachen ausfallen. Während des Garantiezeitraums sorgt Cuverse für die Reparatur oder den Ersatz defekter Komponenten gemäß den Bedingungen des Mining-Hardware-Hosting-Vertrags. Nach Ablauf des Garantiezeitraums erfolgt die Reparatur auf Kosten des Kunden. Im Fall von Servicepaketen liegt die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Hash-Rate-Kapazität für den gesamten Service-Zeitraum bei Cuverse.
(6) Bitcoin-Halving. Die Blockbelohnung im Bitcoin-Netzwerk wird infolge des programmierten „Halving“-Ereignisses etwa alle vier Jahre reduziert. Dies führt zu einer Verringerung der Mining-Belohnungen in BTC bei gleicher Hash Rate. Das Halving ist ein grundlegendes Merkmal des Bitcoin-Protokolls und wird nicht von Cuverse kontrolliert.
§ 4. Mining-Pool-Risiken
(1) Unabhängigkeit des Pool-Betreibers. Der Mining-Pool, mit dem die Mining-Hardware des Kunden verbunden ist, wird von einem unabhängigen Dritten betrieben (F2Pool, ViaBTC, Antpool oder einem anderen vom Kunden ausgewählten Pool). Cuverse kontrolliert die Operationen des Mining-Pools nicht und haftet nicht für dessen Handlungen oder Unterlassungen.
(2) Pool-Gebühren und Auszahlungsmethoden. Der Mining-Pool erhebt eigene Gebühren und wendet verschiedene Methoden zur Berechnung von Auszahlungen an (FPPS, PPS+, PPLNS und andere). Diese Gebühren werden vom Mining-Pool festgelegt, können ohne vorherige Ankündigung an Cuverse geändert werden und verringern den tatsächlichen Betrag der vom Kunden erhaltenen Mining-Belohnungen.
(3) Operative Ausfälle des Pools. Ein Mining-Pool kann seine Operationen vorübergehend oder dauerhaft einstellen, technische Ausfälle, Hackerangriffe, Liquiditätsprobleme oder andere operative Risiken erleiden. In solchen Fällen können die Mining-Belohnungen des Kunden für den betreffenden Zeitraum verloren gehen oder sich verzögern.
(4) Risiken des Custom Pools. Wählt der Kunde einen Custom Pool, übernimmt der Kunde in vollem Umfang alle mit dem Betrieb des vom Kunden ausgewählten Mining-Pools verbundenen Risiken, einschließlich der Risiken einer fehlerhaften Konfiguration, der Nichtverfügbarkeit des Pools und des Verlusts von Mining-Belohnungen. Cuverse haftet nicht für die Ergebnisse der Verbindung mit einem Custom Pool.
§ 5. Verwahrungs- und Wallet-Risiken
(1) Non-Custodial-Ablauf. Cuverse erbringt keine Dienstleistungen zur Verwahrung oder Verwaltung von Kryptowerten im Sinne von Art 3(1)(17) MiCAR. Mining-Belohnungen werden direkt vom Mining-Pool an die Kunden-Wallet übertragen, die ausschließlich vom Kunden kontrolliert wird. Cuverse hat zu keinem Zeitpunkt Zugang zu den privaten Schlüsseln des Kunden oder Kontrolle über die Mining-Belohnungen.
(2) Verantwortung für die Kunden-Wallet. Der Kunde trägt die volle und alleinige Verantwortung für:
- die Richtigkeit der beim Onboarding angegebenen Kunden-Wallet-Adresse;
- die Sicherheit der privaten Schlüssel zur Kunden-Wallet;
- die sichere Aufbewahrung von Seed-Phrasen, Passwörtern und anderen Zugangsmitteln zur Kunden-Wallet;
- die Speicherung der erhaltenen Mining-Belohnungen.
Cuverse haftet nicht für den Verlust von Mining-Belohnungen infolge: der Angabe einer falschen Kunden-Wallet-Adresse durch den Kunden; des Verlusts privater Schlüssel; einer Kompromittierung der Kunden-Wallet; von Fehlern des Kunden im Umgang mit Kryptowerten; oder sonstiger Handlungen oder Unterlassungen des Kunden.
(3) Keine Wiederherstellung verlorener Kryptowerte. Verlorene Kryptowerte sind nicht wiederherstellbar. Der Kunde muss alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Kunden-Wallet treffen, einschließlich der Verwendung von Hardware-Wallets für große Beträge, der sicheren Sicherung von Seed-Phrasen und der Nichtweitergabe privater Schlüssel an Dritte.
(4) Umwandlung der Service-Vorauszahlung. Die vom Kunden auf künftige Hosting-Gebühren oder Servicegebühren gezahlte Service-Vorauszahlung wird, sofern die Aufladung in Kryptowährung erfolgt, unverzüglich in ihren USD-Gegenwert umgewandelt. Der Kunde erkennt an, dass er nach einer solchen Umwandlung nicht berechtigt ist, eine Rückerstattung in der ursprünglichen Kryptowährung zum ursprünglichen Wechselkurs zu verlangen — jede etwaige Rückerstattung erfolgt in USD oder einer anderen Währung nach Wahl von Cuverse gemäß der Rückerstattungsrichtlinie.
§ 6. Regulatorische und rechtliche Risiken
(1) Sich entwickelnde Regulierung. Die Regulierung von Kryptowerten und Mining befindet sich in allen wesentlichen Jurisdiktionen in aktiver Entwicklung. Gesetzesänderungen können sich wesentlich auswirken auf:
- das Recht von Cuverse, in bestimmten Jurisdiktionen Dienstleistungen zu erbringen;
- das Recht des Kunden, Mining-Hardware oder Servicepakete zu erwerben;
- die Steuerpflichten des Kunden im Zusammenhang mit dem Erhalt von Mining-Belohnungen;
- das gesamte wirtschaftliche Modell des Minings.
(2) Jurisdiktionsspezifische Beschränkungen. In bestimmten Jurisdiktionen kann das Mining von Kryptowerten beschränkt, lizenzpflichtig oder gänzlich verboten sein. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Bestimmung des für ihn geltenden Rechtsregimes und für die Einhaltung des anwendbaren Rechts. Die Liste der Jurisdiktionen, in denen die Cuverse-Dienste nicht verfügbar sind, ist in der Richtlinie zur akzeptablen Nutzung festgelegt.
(3) Einhaltung von Sanktionen. Cuverse hält internationale Sanktionsregime ein (UN, EU, USA, UK). Kunden, die nach dem Abschluss der Servicevertragswerke Sanktionsbeschränkungen unterliegen, können gemäß den in der Richtlinie zur akzeptablen Nutzung festgelegten Regeln vom Dienst ausgeschlossen werden.
(4) Steuerpflichten. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Berechnung, Erklärung und Zahlung aller anwendbaren Steuern im Zusammenhang mit dem Erhalt von Mining-Belohnungen und anderen Einkünften, die sich auf die Servicevertragswerke beziehen. In den meisten Jurisdiktionen werden Mining-Belohnungen zum Zeitpunkt des Erhalts als gewöhnliches Einkommen zum fairen Marktwert charakterisiert. Cuverse erteilt keine Steuerberatung und handelt nicht als Steueragent.
(5) Keine Wertpapiereinstufung. Cuverse charakterisiert seine Produkte als (a) den Erwerb materieller Ausrüstung mit zugehörigen Hosting-Diensten (den Mining-Hardware-Hosting-Vertrag) oder (b) die Erbringung einer Rechendienstleistung (den Mining-Service-Vertrag). Diese Produkte sind keine Wertpapiere, Anlageverträge oder sonstigen Finanzinstrumente im Sinne des anwendbaren Wertpapierrechts. Cuverse ist in keiner Jurisdiktion als Broker-Dealer oder Anlageberater registriert.
§ 7. Operative Risiken
(1) Verfügbarkeit der Dienste. Cuverse unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um die hohe Verfügbarkeit der Hosting-Dienste und der Servicepakete sicherzustellen. Der Dienst kann jedoch infolge geplanter Wartung, technischer Ausfälle, Beschränkungen der Stromversorgung, Änderungen der Bedingungen des Strommarkts (in Bezug auf den ECO-Modus) oder anderer Faktoren unterbrochen werden.
(2) SLA-Beschränkungen. Die in den Servicevertragswerken vorgesehene SLA-Entschädigung ist begrenzt und gilt nur für den MAX-Modus. Für den ECO-Modus ist keine SLA-Entschädigung vorgesehen. Die garantierte Mindestbetriebszeit wird auf Basis eines Kalenderjahres berechnet, nicht über kürzere Zeiträume.
(3) Rechenzentrumsrisiken. Mining-Hardware befindet sich in Rechenzentren, die von Cuverse oder seinen Partnern betrieben werden. Rechenzentren unterliegen Risiken, einschließlich Stromausfällen, Ausfällen von Kühlsystemen, physischen Schäden, Cyberangriffen und anderen Risiken.
(4) Keine Versicherung. Cuverse bietet keinen Versicherungsschutz für die Mining-Hardware des Kunden in Rechenzentren. Die Risiken von Diebstahl, Feuer, Überschwemmung, Erdbeben und anderen Ereignissen höherer Gewalt fallen unter höhere Gewalt und werden weder von der Standardgarantie noch von der Erweiterten Garantie abgedeckt. Kunden müssen solche Risiken berücksichtigen und erforderlichenfalls Versicherungsschutz über Dritte beschaffen.
(5) Einstellung des ECO-Modus. Cuverse behält sich das Recht vor, den ECO-Modus zu beschränken oder auszusetzen, wenn die Bedingungen des Strommarkts diesen Modus wirtschaftlich untragbar machen. In diesem Fall kann der Kunde mit vorheriger Ankündigung in den MAX-Modus überführt werden.
§ 8. Risiken höherer Gewalt
Cuverse haftet nicht für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen infolge von Umständen außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle, einschließlich Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Terrorakten, Streiks, Ausfällen der Stromversorgung, Handlungen staatlicher Behörden, Änderungen von Blockchain-Protokollen (Hard Forks, Soft Forks), Epidemien, Cyberangriffen gegen das Blockchain-Netzwerk und anderen Ereignissen höherer Gewalt. In solchen Fällen kann der Kunde vorübergehend oder dauerhaft den Zugang zu den Diensten verlieren, ohne Anspruch auf Entschädigung.
§ 8A. Servicepaket-spezifische Risiken
Dieser § 8A legt zusätzliche, für Servicepakete (unter dem Mining-Service-Vertrag) spezifische Risiken offen. Der Kunde muss diese Risiken vor Abschluss des Mining-Service-Vertrags eigenständig bewerten.
(i) Fehlen von Eigentumsrechten. Ein Servicepaket gewährt dem Kunden kein Recht auf Eigentum, Besitz, Nutzung, Verfügung oder ein sonstiges dingliches Recht an einer bestimmten Einheit von Mining-Hardware. Cuverse bestimmt eigenständig, welche Ausrüstung für die Erfüllung der Servicegarantie verwendet wird, und ist berechtigt, Ausrüstung zu ersetzen, zu verlagern und zu konsolidieren. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Übertragung einer bestimmten Hardware, weder in Natur noch im Wert. Im Fall der Einstellung der Tätigkeit von Cuverse behält der Kunde keine Rechte an physischen Vermögenswerten.
(ii) Fehlen einer Rentabilitätsgarantie. Der Paketpreis ist im Fall einer vom Kunden initiierten Stornierung nicht erstattungsfähig. Mining-Belohnungen sind volatil: Ihre Höhe wird durch Schwankungen des Kryptowert-Preises, Änderungen der Mining-Schwierigkeit, Halving-Ereignisse, Hard Forks, die Wahl des Mining-Pools und technische Faktoren beeinflusst. Die gesamten Mining-Belohnungen über den Service-Zeitraum können wesentlich niedriger sein als der Paketpreis, bis hin zum vollständigen Verlust des gezahlten Betrags. Die Leistung des Minings hängt von den technischen Entscheidungen von Cuverse in Bezug auf Wartung und Ersatz der Ausrüstung ab; der Kunde hat keine Möglichkeit, die Ausrüstung eigenständig zu kontrollieren oder zu verlagern.
(iii) Regulatorische Unsicherheit. Die rechtliche Charakterisierung von Servicepaketen in verschiedenen Jurisdiktionen ist Gegenstand einer laufenden regulatorischen Analyse. In bestimmten Jurisdiktionen können Servicepakete als reguliertes Finanzprodukt charakterisiert werden, was zu Beschränkungen des Verkaufs, der zwangsweisen Beendigung des Service-Zeitraums und anderen Folgen führen kann. Cuverse verpflichtet sich, den Kunden über wesentliche regulatorische Änderungen zu informieren.
§ 9. Stornierungs- und Beendigungsrisiken
(1) Mining-Hardware-Hosting-Vertrag. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Hosting-Dienste vorzeitig zu beenden, außer in den im Mining-Hardware-Hosting-Vertrag ausdrücklich vorgesehenen Fällen. Anträge auf vorzeitigen Rückkauf, Tausch oder Versand (§ 9.4 jenes Vertrags) werden von Cuverse nach ihrem alleinigen Ermessen geprüft und stellen kein unbedingtes Recht des Kunden dar.
(2) Mining-Service-Vertrag. Der Kunde ist berechtigt, das Servicepaket jederzeit während des Service-Zeitraums zu beenden (Stornierung); jedoch:
- ist der Paketpreis vollständig nicht erstattungsfähig und wird unter keinen Umständen erstattet;
- geht das Servicepaket nach der Stornierung in den Zustand STOPPED über, der irreversibel ist — eine Reaktivierung ist nicht möglich;
- muss der Kunde zur Wiederaufnahme der Dienste ein neues Servicepaket zu den dann geltenden Preisen und Bedingungen erwerben.
(3) Ende der Laufzeit. Mit Ablauf der Laufzeit (unter dem Mining-Hardware-Hosting-Vertrag) oder des Service-Zeitraums (unter dem Mining-Service-Vertrag) werden die Dienste beendet. Cuverse ist nicht verpflichtet, die Dienste automatisch zu verlängern. In Bezug auf Mining-Hardware gilt die Standardlagerung mit den anwendbaren Lagergebühren gemäß § 9.7 des Mining-Hardware-Hosting-Vertrags.
§ 10. Bestätigung
Mit der Annahme der Servicevertragswerke bestätigt der Kunde, dass er:
- diese Risikoaufklärung vollständig zur Kenntnis genommen hat;
- die in diesem Dokument beschriebenen Risiken versteht;
- die hierin dargelegten Risiken bewusst akzeptiert und bestätigt, dass er bereit ist, sie zu tragen;
- über die notwendigen finanziellen Mittel für die Teilnahme an der Mining-Tätigkeit verfügt und auf den möglichen Verlust der gezahlten Mittel vorbereitet ist;
- erforderlichenfalls unabhängigen rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Rat eingeholt hat;
- die Entscheidung zum Abschluss der Servicevertragswerke eigenständig, ohne jeglichen Druck seitens Cuverse oder ihrer verbundenen Unternehmen trifft;
- versteht, dass Cuverse keinen Gewinn aus der Teilnahme an der Mining-Tätigkeit garantiert oder verspricht.