Präambel
Dieser Vertrag regelt den Erwerb von Servicepaketen (Virtuelles Mining, Mining-Pakete) von Cuverse ohne den Erwerb physischer Ausrüstung. Kunden, die Mining-Hardware (mit dem Erwerb physischer Ausrüstung) im Hosting-Modus oder Cloud-Infrastruktur-Modus erwerben, unterliegen einem gesonderten Mining-Hardware-Hosting-Vertrag.
Servicepakete werden US-Kunden nicht bereitgestellt — Einwohnern der USA, US-Staatsbürgern oder US-Steueransässigen.
(A) Cuverse. Cuverse Limited, Reg.-No. 76541636, ist eine nach dem Recht Hongkongs gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit eingetragenem Sitz in 7/F, MW Tower, 1 Bonham Strand, Sheung Wan, Hong Kong („Cuverse“). Cuverse erbringt Dienstleistungen für das Mining von Kryptowerten im Sinne von Art 3(1)(5) der Regulation (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) („Kryptowerte“) mittels der in diesem Vertrag beschriebenen Servicepakete.
(B) Kunde. Der Käufer (der „Kunde“) erwirbt ein Servicepaket von Cuverse und erhält im Gegenzug eine bestimmte Menge an Rechenleistung (Hash-Rate-Kapazität) für einen vereinbarten Zeitraum zum Zweck des Minings von Kryptowerten. Kunden können entweder B2B-Kunden oder B2C-Kunden (Verbraucher) sein.
(C) Servicepakete. Cuverse stellt dem Kunden Servicepakete bereit, die Folgendes umfassen: (a) die Bereitstellung der vereinbarten Hash-Rate-Kapazität durch den Betrieb von Mining-Hardware in Cuverse-Rechenzentren; (b) die Verbindung mit dem vom Kunden ausgewählten Mining-Pool; (c) die kontinuierliche technische Wartung der Infrastruktur; (d) die Reparatur und den Ersatz von Ausrüstung; (e) die Verwaltung von Strom und Kühlung; (f) den Kundensupport. Der Erwerb eines Servicepakets begründet kein Eigentumsrecht des Kunden an der Mining-Hardware. Die Mining-Hardware bleibt Eigentum von Cuverse.
(D) Keine Kryptowertdienstleistung. Zur Klarstellung: Cuverse stellt ausschließlich Rechenleistung für die vom Kunden bestimmten Zwecke bereit. Mining-Belohnungen werden unmittelbar vom Blockchain-Netzwerk und vom Mining-Pool erzeugt und direkt an die Kunden-Wallet übertragen, ohne dass Cuverse an der Verwahrung, Übertragung oder Verfügung über Kryptowerte beteiligt ist. Cuverse führt keine Verwahrung, Administration, Verwaltung oder Übertragung der Kryptowerte des Kunden durch und erbringt keine Dienstleistungen, die als Kryptowertdienstleistungen im Sinne von Art 3(1)(16) der Regulation (EU) 2023/1114 (MiCAR) qualifiziert werden könnten, einschließlich der in Art 3(1)(17)–(26) MiCAR aufgeführten Dienstleistungen.
(E) Plattform. Die Website cuverse.com, die mobilen Anwendungen, das Kunden-Dashboard und die zugehörige technische Infrastruktur (die „Plattform“) werden von einem gesonderten Rechtsträger betrieben — Cuverse Technologies Limited, Reg.-No. 78270910, mit eingetragenem Sitz in Unit 1603, 16/F, The L. Plaza, 367–375 Queen’s Road Central, Sheung Wan, Hong Kong („Cuverse Technologies“). Die Nutzung der Plattform unterliegt gesonderten Nutzungsbedingungen der Plattform. Cuverse Technologies erbringt dem Kunden keine mit dem Mining zusammenhängenden Dienstleistungen.
(F) Rahmenvertrag. Diese Bedingungen (der „Vertrag“) stellen einen Rahmenvertrag dar, der alle vom Kunden bei Cuverse getätigten Käufe von Servicepaketen regelt. Jeder einzelne Kauf wird in einer Auftragsspezifikation festgehalten. Der Vertrag wird vom Kunden einmalig, beim ersten Kauf oder bei der Registrierung eines Kontos, angenommen.
§ 1. Begriffsbestimmungen
§ 2. Allgemeines
(1) Anwendungsbereich. Cuverse verkauft, und der Kunde erwirbt, Servicepakete auf der Website cuverse.com. Ein Servicepaket ist eine Dienstleistung, in deren Rahmen der Kunde während des gesamten Service-Zeitraums Zugang zu der vereinbarten Hash-Rate-Kapazität erhält, die von der von Cuverse in Rechenzentren betriebenen Mining-Hardware erzeugt wird. Das Servicepaket umfasst alle in der Präambel (C) beschriebenen Dienstleistungen.
(2) Kein Hardware-Eigentum. Der Erwerb eines Servicepakets begründet kein Eigentumsrecht oder sonstige dingliche Rechte des Kunden an der Mining-Hardware. Die Mining-Hardware, die die Hash-Rate-Kapazität des Kunden bereitstellt, bleibt Eigentum von Cuverse. Um die kontinuierliche Erfüllung der Servicegarantie sicherzustellen und den ordnungsgemäßen technischen Zustand der Infrastruktur aufrechtzuerhalten, ist Cuverse berechtigt, defekte Ausrüstung zu ersetzen, Ausrüstung zwischen Rechenzentren zu verlagern und andere für die Erfüllung der Servicegarantie erforderliche technische Maßnahmen durchzuführen.
(3) Kontrollelemente des Kunden. Der Kunde behält die folgenden Elemente der Kontrolle über den Empfang von Dienstleistungen im Rahmen des Servicepakets:
- die Wahl der Rechenleistungsklasse (Hashrate-Stufe) zum Zeitpunkt der Erteilung des Auftrags für das Servicepaket;
- die Wahl des Mining-Pools aus der im Dashboard verfügbaren Liste sowie die eigenständige Konfiguration eines Custom Pools gemäß dem Custom-Pool-Nachtrag;
- das Recht, betriebliche Kennzahlen (Betriebszeit, Hashrate, Zuteilung von Belohnungen) in Echtzeit über das Dashboard zu überwachen;
- das Recht, das Servicepaket gemäß § 9 dieses Vertrags zu beenden;
- das alleinige Eigentum an der Kunden-Wallet und den direkten Empfang von Mining-Belohnungen ohne Zwischenschaltung von Cuverse;
- das Recht, den im Rahmen des Servicepakets zu minenden Kryptowert aus der Liste der unterstützten Werte auszuwählen.
(4) Gebündelte Dienstleistung. Das Servicepaket wird als einheitliche, umfassende Dienstleistung bereitgestellt. Der isolierte Erwerb einzelner Komponenten ist nicht möglich.
(5) Informationen. In den Werbematerialien von Cuverse enthaltene Informationen über Servicepakete sind unverbindlich und werden nur insoweit Teil des Vertragsverhältnisses, als sie zum Zeitpunkt des Kaufs auf der betreffenden Produktseite ausdrücklich dargelegt sind.
§ 3. Erwerb eines Servicepakets
(1) Verfügbare Servicepakete. Cuverse bietet auf der Website eine Auswahl an Servicepaketen an. Für jedes Servicepaket werden die folgenden Merkmale angegeben: Hash-Rate-Kapazität (TH/s), Effizienz (W/T), Paketpreis, Service-Zeitraum, Servicegebühr, verfügbare Betriebsmodi (MAX-Modus / ECO-Modus).
(2) Zustandekommen. Die Darstellung von Servicepaketen auf der Website stellt eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar (invitatio ad offerendum). Der Kunde gibt ein Angebot für den Erwerb des ausgewählten Servicepakets ab, indem er die erforderlichen Informationen ausfüllt und durch Anklicken der Schaltfläche „Kaufen“ oder einer analogen Schaltfläche bestätigt.
(3) Annahme. Nach Eingang des Angebots des Kunden bestätigt Cuverse die Annahme per E-Mail oder auf andere geeignete Weise. Cuverse stellt dem Kunden eine Auftragsspezifikation bereit, die die Parameter des Kaufs festhält.
(4) Paketpreis — nicht erstattungsfähiger Charakter. Der Erwerbspreis des Servicepakets (der „Paketpreis“) ist auf der betreffenden Produktseite auf der Website dargelegt. Der Paketpreis ist eine einmalige, nicht erstattungsfähige Zahlung, die Folgendes abdeckt: (a) die Aktivierung des Servicepakets; (b) die Zuteilung von Hash-Rate-Kapazität aus der bestehenden Cuverse-Flotte; (c) die Verpflichtung von Cuverse, die Servicegarantie während des gesamten Service-Zeitraums bereitzustellen.
Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass:
- Cuverse mit der Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen des Servicepakets unmittelbar nach der Aktivierung beginnt;
- Der Paketpreis ist bei einer vom Kunden gemäß § 9 initiierten Stornierung nicht erstattungsfähig. Im Fall einer von Cuverse initiierten oder Cuverse zuzurechnenden vorzeitigen Beendigung des Servicepakets wird der Paketpreis für den ungenutzten Teil des Service-Zeitraums anteilig gemäß der Rückerstattungsrichtlinie erstattet. In anderen Fällen einer vorzeitigen Beendigung wird der Paketpreis nicht erstattet.
- Servicegebühren eine gesonderte tägliche Gebühr darstellen und nicht im Paketpreis enthalten sind.
(5) Vorauszahlung. Der Kunde zahlt den Paketpreis in voller Höhe in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung angegebenen Weise. Cuverse ist nicht verpflichtet, mit der Erbringung der Dienstleistungen vor vollständiger Zahlung des Paketpreises zu beginnen.
(6) Zahlungsmethoden. Die verfügbaren Zahlungsmethoden sind auf der Website dargelegt. In der Regel kann die Zahlung in USD, EUR, BTC, USDC oder USDT oder mit anderen von Cuverse akzeptierten Mitteln zum jeweils geltenden Wechselkurs erfolgen.
(7) Gebühren und Entgelte. Im Fall eines B2B-Kunden werden alle Gebühren des Zahlungsdienstleisters vom Kunden getragen.
(8) USt. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller anwendbaren Steuerpflichten.
(9) Verzicht auf das Widerrufsrecht (B2C-Kunden aus der EU). EU-Verbraucherkunden im Sinne von Art 2(1) Directive 2011/83/EU erkennen an, dass Cuverse mit der Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen des Servicepakets unmittelbar nach der Aktivierung beginnt. Gemäß Art 16(a) der genannten Richtlinie verzichtet der Verbraucherkunde ausdrücklich auf das 14-tägige Widerrufsrecht. Der Kunde bestätigt diesen Verzicht durch Ankreuzen des entsprechenden obligatorischen Kontrollkästchens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
§ 4. Betrieb des Servicepakets
(1) Aktivierung. Das Servicepaket wird unmittelbar nach vollständiger Zahlung des Paketpreises und Abschluss des Onboarding-Verfahrens (einschließlich der Bereitstellung einer Kunden-Wallet gemäß § 5(5)) aktiviert. Ab dem Zeitpunkt der Aktivierung beginnt Cuverse mit der Erfüllung der Servicegarantie, und der Service-Zeitraum beginnt.
(2) Betriebsmodi. Der Kunde wählt den Betriebsmodus des Servicepakets:
- MAX-Modus (Leistungsmodus) — ein Modus mit einer Zielbetriebszeit von 99.5%. Die Servicegebühr ist die Standardgebühr;
- ECO-Modus — ein Modus mit einer Zielbetriebszeit von 60%. Die Servicegebühr ist reduziert.
Die aktuellen Servicegebühren für jeden Modus sind auf der Website dargelegt.
(3) Moduswechsel. Der Kunde kann über das Dashboard zwischen MAX-Modus und ECO-Modus wechseln. Nach der Wahl eines neuen Modus ist der Kunde für einen Mindestzeitraum von 14 Tagen an den neu gewählten Modus gebunden.
(4) Verfügbarkeit und Beschränkungen des ECO-Modus. Der ECO-Modus wird vorbehaltlich einer ausreichenden Differenz zwischen Spitzen- und Nebenzeit-Strompreisen bereitgestellt. Cuverse behält sich das Recht vor:
- die Verfügbarkeit des ECO-Modus vorübergehend oder dauerhaft zu beschränken, wenn die Marktbedingungen den Modus wirtschaftlich untragbar machen;
- die Anzahl neuer Servicepaket-Käufe im ECO-Modus zu begrenzen;
- Kunden im ECO-Modus die Möglichkeit anzubieten, in den MAX-Modus zu wechseln, wenn die weitere Erbringung von Dienstleistungen im ECO-Modus nicht mehr möglich ist, mit einer Vorankündigung von mindestens 30 Tagen.
(5) Servicegarantie. Cuverse garantiert die Bereitstellung der vereinbarten Hash-Rate-Kapazität an den Kunden während des gesamten Service-Zeitraums gemäß dem gewählten Betriebsmodus. Im Fall des Ausfalls von Mining-Hardware, die die Hash-Rate-Kapazität des Kunden bereitstellt, ersetzt oder stellt Cuverse die betreffende Ausrüstung auf eigene Kosten wieder her, um die Kontinuität der Servicegarantie sicherzustellen. Das Konzept der gerätespezifischen Garantie findet auf das Servicepaket keine Anwendung, da der Kunde kein Eigentumsrecht an der Mining-Hardware erwirbt.
(6) Betriebspause. Der Kunde kann den Betrieb seines Servicepakets vorübergehend aussetzen. Die Betriebspause ist auf höchstens 30 Tage über den gesamten Service-Zeitraum begrenzt. Während der Betriebspause fallen keine Servicegebühren an. Während der Betriebspause werden keine Mining-Belohnungen erzeugt.
(7) Custom Pool. Der Kunde kann innerhalb seines Servicepakets seinen eigenen Mining-Pool anbinden. Die Anbindung eines Custom Pools wird durch einen gesonderten Custom-Pool-Nachtrag geregelt.
(8) Vom Kunden initiiertes zwischenzeitliches Upgrade. Der Kunde kann zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Service-Zeitraums bei Cuverse eine Anfrage zur Aufwertung des bestehenden Servicepakets zu einem effizienteren einreichen (ein „Zwischenzeitliches Upgrade“). Nach Eingang einer solchen Anfrage prüft Cuverse diese im Einzelfall und kann nach eigenem Ermessen kommerzielle Bedingungen für das Upgrade vorschlagen.
Cuverse ist nicht verpflichtet, eine solche Anfrage anzunehmen. Werden Upgrade-Bedingungen vereinbart:
- wird das bestehende Servicepaket durch ein neues zu den vereinbarten Bedingungen ersetzt;
- beginnt ein neuer Service-Zeitraum mit der Aktivierung des aufgewerteten Servicepakets;
- wird die Servicegarantie zusammen mit dem Servicepaket erneuert und erstreckt sich auf den gesamten neuen Service-Zeitraum;
- wird der Paketpreis des vorherigen Servicepakets in der von den Parteien zum Zeitpunkt des zwischenzeitlichen Upgrades vereinbarten Weise angerechnet.
Vereinbarte Bedingungen werden für beide Parteien mit schriftlicher Bestätigung über das Dashboard oder per E-Mail bindend.
§ 5. Mining-Pool und Mining-Belohnungen
(1) Pool-Auswahl. Das Servicepaket des Kunden wird mit dem vom Kunden aus den von Cuverse unterstützten Pools ausgewählten Mining-Pool verbunden. F2Pool wird als Standard angeboten. Der Kunde kann die Pool-Auswahl sowohl zum Zeitpunkt des Kaufs als auch jederzeit während des Service-Zeitraums ändern.
(2) Pool-Wechsel. Auf jeden Wechsel zwischen unterstützten Pools folgt eine 72-stündige Abkühlphase.
(3) Belohnungsberechnung. Die vom Servicepaket des Kunden erzeugten Mining-Belohnungen werden auf Grundlage der tatsächlichen Leistung des Mining-Pools für den betreffenden Zeitraum berechnet. Die Berechnungsmethode ist in der technischen Dokumentation von Cuverse beschrieben und dem Kunden im Dashboard zugänglich.
(4) Fluss der Mining-Belohnungen. Mining-Belohnungen werden an die Kunden-Wallet übertragen, die ausschließlich vom Kunden kontrolliert wird. Cuverse hat zu keinem Zeitpunkt langfristigen Zugang zu den Mining-Belohnungen des Kunden, hält sie nicht und führt keine Verwahrung durch. Cuverse hat keinen Zugang zu den privaten Schlüsseln des Kunden und erbringt nicht die Dienstleistung der Verwahrung oder Administration von Kryptowerten im Sinne von Art 3(1)(17) MiCAR.
(5) Anforderung einer Kunden-Wallet. Der Kunde stellt vor der Aktivierung des Servicepakets eine gültige Kunden-Wallet bereit. Ohne eine gültige Kunden-Wallet wird das Servicepaket nicht aktiviert. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit der angegebenen Adresse, die Sicherheit der privaten Schlüssel und die Speicherung der erhaltenen Mining-Belohnungen.
(6) Pool-Gebühren. Der Mining-Pool kann eigene Gebühren erheben. Solche Gebühren werden vom Mining-Pool festgelegt, liegen außerhalb der Kontrolle von Cuverse und können den tatsächlichen Betrag der Mining-Belohnungen verringern.
§ 6. Konto, Service-Vorauszahlung und Abrechnung
(1) Konto. Um Servicepakete zu erwerben, ist der Kunde verpflichtet, sich zu registrieren und ein Konto zu erstellen. Die Erstellung und Nutzung des Kontos unterliegen gesonderten Nutzungsbedingungen der Plattform, die mit Cuverse Technologies geschlossen werden.
(2) Zugangsberechtigung. Um ein Konto zu erstellen und diesen Vertrag zu schließen, muss der Kunde die folgenden Kriterien erfüllen:
- mindestens 18 Jahre alt sein;
- die rechtliche Fähigkeit besitzen, rechtsverbindliche Verträge zu schließen;
- das Registrierungsverfahren durch Bereitstellung genauer und vollständiger Informationen abschließen;
- diesen Vertrag, die Nutzungsbedingungen der Plattform, die Datenschutzerklärung und die Risikoaufklärung akzeptieren;
- eine gültige, ausschließlich vom Kunden kontrollierte Kunden-Wallet bereitstellen;
- das Servicepaket im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erwerben;
- kein Einwohner einer Jurisdiktion sein, für die Sanktionen oder Beschränkungen gelten; die vollständige Liste der verbotenen Jurisdiktionen wird von Cuverse in der Richtlinie zur akzeptablen Nutzung geführt;
- kein US-Kunde sein. Servicepakete werden Einwohnern der USA, US-Staatsbürgern oder US-Steueransässigen nicht bereitgestellt.
(3) B2B-Zusicherungen. Ein B2B-Kunde sichert ferner zu, dass er über die erforderlichen Rechte und Befugnisse verfügt, und verpflichtet sich, auf Anfrage Steuerinformationen bereitzustellen.
(4) Service-Vorauszahlung. Der Kunde zahlt Cuverse eine Vorauszahlung auf künftige Servicegebühren (die „Service-Vorauszahlung“). Die Service-Vorauszahlung wird täglich gegen aufgelaufene Servicegebühren abgebucht. Die Service-Vorauszahlung ist eine Vorauszahlung für eine Dienstleistung und stellt kein Halten von Kundengeldern dar.
(5) Aufladung und Währungsumrechnung. Der Kunde lädt die Service-Vorauszahlung mit einer der verfügbaren Zahlungsmethoden auf. Erfolgt die Aufladung in Kryptowährung, wird der Betrag unverzüglich zum jeweils geltenden Wechselkurs in seinen USD-Gegenwert umgerechnet und als Service-Vorauszahlung in USD erfasst. Cuverse hält die Kryptowährungsmittel des Kunden nicht als Teil der Service-Vorauszahlung.
(6) Rechnungsstellung. Servicegebühren werden täglich in Rechnung gestellt und im Dashboard ausgewiesen. Rechnungen lauten auf USD und sind unverzüglich durch Abbuchung von der Service-Vorauszahlung zahlbar.
(7) Unzureichende Service-Vorauszahlung. Fällt die Service-Vorauszahlung des Kunden unter das Niveau, das zur Deckung der Servicegebühren für die nächsten 14 Tage ausreicht, benachrichtigt Cuverse den Kunden über das Dashboard und per E-Mail. Im Fall einer unterbliebenen Aufladung findet § 6(8) Anwendung.
(8) Aussetzung bei Verzug. Ist der Kunde mit der Zahlung von Servicegebühren um mehr als 30 Tage in Verzug, ist Cuverse berechtigt, den Betrieb des Servicepakets des Kunden auszusetzen, bis der ausstehende Betrag vollständig gezahlt wurde.
(9) Rückerstattung der Service-Vorauszahlung. Bei Beendigung des Vertrags wird die ungenutzte Service-Vorauszahlung dem Kunden gemäß den in der gesonderten Rückerstattungsrichtlinie festgelegten Regeln zurückerstattet, abzüglich etwaiger Cuverse geschuldeter Beträge. Der Paketpreis ist nicht erstattungsfähig, ungeachtet des Grundes der Beendigung.
§ 7. Service-Levels (SLA)
(1) Allgemeiner Grundsatz. Cuverse unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um die kontinuierliche Verfügbarkeit des Servicepakets sicherzustellen. Der Dienst kann infolge geplanter Wartungsarbeiten, des Austauschs von Ausrüstung, Beschränkungen der Stromversorgung oder externer Faktoren unterbrochen werden.
(2) Betriebszeit-Ziele.
- MAX-Modus — Zielbetriebszeit von 99.5% pro Kalenderjahr;
- ECO-Modus — Zielbetriebszeit von 60% pro Kalenderjahr.
Die oben genannten Werte schließen Ausfallzeiten aus, die mit Wartung, Austausch von Ausrüstung, Beschränkungen des Strommarkts (in Bezug auf den ECO-Modus) und Ereignissen höherer Gewalt zusammenhängen.
(3) Garantierte Mindestbetriebszeit.
- MAX-Modus — mindestens 99% pro Kalenderjahr;
- ECO-Modus — mindestens 50% pro Kalenderjahr.
Für den Fall, dass das genannte Mindestniveau nicht sichergestellt werden kann, informiert Cuverse den Kunden ohne unangemessene Verzögerung.
(4) SLA-Entschädigung. Fällt die tatsächliche Verfügbarkeit des Servicepakets im MAX-Modus für einen Kalendermonat unter das garantierte Mindestniveau (99%), hat der Kunde Anspruch auf Entschädigung gemäß Anhang A — SLA-Anlage. Die Entschädigung wird der Service-Vorauszahlung des Kunden gutgeschrieben.
(5) Keine SLA-Entschädigung für den ECO-Modus. Aufgrund der Natur des ECO-Modus wird für den ECO-Modus keine SLA-Entschädigung gewährt. Die garantierte Mindestbetriebszeit für den ECO-Modus (50%) wird auf Basis eines Kalenderjahres berechnet.
(6) Ausschluss höherer Gewalt. Durch Ereignisse höherer Gewalt (§ 12) verursachte Ausfallzeiten werden für die Zwecke der SLA-Berechnung nicht gezählt.
(7) Meldung von Problemen. Der Kunde benachrichtigt Cuverse ohne unangemessene Verzögerung über etwaige technische Probleme über den bereitgestellten Support-Kanal.
§ 8. Treueprogramm
(1) Teilnahme. Cuverse bietet ein Treueprogramm (das „Treueprogramm“) an, dessen Teilnahme allen Kunden mit einem gültigen Konto automatisch gewährt wird. Das Treueprogramm gilt gleichermaßen für die durch diesen Vertrag geregelten Servicepakete und für die durch den Mining-Hardware-Hosting-Vertrag geregelte Mining-Hardware.
(2) Bedingungen des Treueprogramms. Die Bedingungen für die Teilnahme am Treueprogramm sind in einem gesonderten Dokument, den Bedingungen des Treueprogramms, festgelegt.
(3) Anwendung der Treuevorteile. Rabatte des Treueprogramms werden automatisch auf den Paketpreis angewandt. Cashback, der bei der Abbuchung von Servicegebühren angesammelt wird, wird in Form von Treuepunkten gutgeschrieben.
(4) Verwendung von Treuepunkten. Treuepunkte können vom Kunden zur Zahlung des Paketpreises und zur Zahlung von Servicegebühren verwendet werden.
§ 9. Laufzeit, Stornierung, Beendigung
(1) Service-Zeitraum. Der Service-Zeitraum beginnt mit der Aktivierung des Servicepakets und läuft über einen Zeitraum von 60 (sechzig) Monaten, sofern in der Auftragsspezifikation kein anderer Zeitraum angegeben ist.
(2) Kundenstornierung. Der Kunde kann das Servicepaket jederzeit während des Service-Zeitraums (eine „Stornierung“) über das entsprechende Verfahren im Dashboard beenden. Nach der Bestätigung der Stornierung durch den Kunden geht das Servicepaket in den Zustand STOPPED über.
(3) Folgen der Stornierung.
- Der Paketpreis ist nicht erstattungsfähig an den Kunden gemäß § 3(4);
- Mining-Belohnungen, die dem Kunden bis zum Zeitpunkt der Stornierung in der Kunden-Wallet angesammelt wurden, bleiben Eigentum des Kunden;
- Mining-Belohnungen, die bis zum Zeitpunkt der Stornierung und innerhalb von 30 Tagen nach der Stornierung an die Kunden-Wallet übertragen wurden, bleiben Eigentum des Kunden. Mining-Belohnungen, die vom Kunden nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Übergang in den STOPPED-Zustand (sofern zutreffend) beansprucht werden, gelten als herrenloses Vermögen und werden von Cuverse gemäß anwendbarem Recht behandelt;
- Cuverse verhängt gegen den Kunden über die Nichterstattung des Paketpreises gemäß § 3(4) hinaus keine Vertragsstrafe für die vorzeitige Beendigung;
- Der STOPPED-Zustand ist irreversibel — eine Reaktivierung des Servicepakets ist nicht möglich. Zur Wiederaufnahme der Dienste muss der Kunde ein neues Servicepaket erwerben.
(4) Beendigung durch Cuverse. Cuverse ist berechtigt, diesen Vertrag zu beenden:
- wenn das Servicepaket des Kunden für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 60 (sechzig) Tagen im ECO-Modus keinen Gewinn erzielt;
- wenn der Kunde mit der Zahlung von Servicegebühren um mehr als 30 Tage in Verzug ist;
- wenn sich anwendbare Gesetze und Vorschriften derart ändern, dass die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des Servicepakets nicht mehr rechtskonform fortgeführt werden kann;
- wenn der Kunde eine wesentliche Verletzung seiner Verpflichtungen begeht und die Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung behebt;
- im Fall der Insolvenz des Kunden;
- aus anderen wesentlichen Gründen, wenn die weitere Erfüllung des Vertrags für Cuverse unzumutbar wird.
(5) Ende des Service-Zeitraums. Mit Ablauf des Service-Zeitraums endet das Servicepaket automatisch. Cuverse ist nicht verpflichtet, das Servicepaket bei Ablauf des Service-Zeitraums zu verlängern; eine Verlängerung ist nur durch den Erwerb eines neuen Servicepakets oder durch Vereinbarung eines zwischenzeitlichen Upgrades gemäß § 4(8) vor dem Ende des Service-Zeitraums möglich.
(6) Folgen der Beendigung. Bei Beendigung dieses Vertrags: (a) bleibt der Kunde verpflichtet, alle bis zum Datum der Beendigung aufgelaufenen Servicegebühren zu zahlen; (b) ist der Paketpreis nicht erstattungsfähig; (c) wird die ungenutzte Service-Vorauszahlung gemäß der Rückerstattungsrichtlinie zurückerstattet; (d) bleiben bis zum Zeitpunkt der Beendigung an die Kunden-Wallet übertragene Mining-Belohnungen Eigentum des Kunden; (e) bleiben diejenigen Bestimmungen, die ihrer Natur nach die Beendigung überdauern sollen, in Kraft.
§ 10. Risikoaufklärung
Eine detaillierte Offenlegung der Risiken ist in einem gesonderten Dokument, der Risikoaufklärung, dargelegt, einschließlich § 8A Servicepaket-spezifische Risiken. Vor dem Abschluss eines Servicepakets ist der Kunde verpflichtet, die Risikoaufklärung zur Kenntnis zu nehmen. Mit der Annahme dieses Vertrags bestätigt der Kunde, dass er diese Risiken gelesen, verstanden und akzeptiert hat, einschließlich des Fehlens von Eigentumsrechten an der Mining-Hardware, des Fehlens jeglicher Rentabilitätsgarantie und des nicht erstattungsfähigen Charakters des Paketpreises bei einer vom Kunden initiierten Stornierung.
Insbesondere erkennt der Kunde an:
(1) Keine Verwahrung. Cuverse erbringt keine Kryptowertdienstleistungen im Sinne der MiCAR. Kunden sind allein für die Verwahrung ihrer Kryptowerte verantwortlich.
(2) Kein Hardware-Eigentum. Der Erwerb eines Servicepakets begründet kein Eigentumsrecht an der Mining-Hardware. Ein Servicepaket ist eine Dienstleistung, keine Ware.
(3) Volatilität. Kryptowert-Märkte sind hochvolatil. Cuverse garantiert keinen Gewinn aus dem Servicepaket.
(4) Mining-Schwierigkeit. Die Mining-Schwierigkeit kann steigen und das Volumen der geminten Kryptowerte verringern.
(5) Regulatorisches Risiko. Gesetzesänderungen können die Erbringung von Dienstleistungen beeinträchtigen.
(6) Blockchain-Risiken. Das Mining hängt vom Funktionieren des zugrunde liegenden Blockchain-Netzwerks ab.
(7) Pool-Risiken. Der Kunde trägt die mit dem vom Kunden ausgewählten Mining-Pool verbundenen Risiken.
(8) Keine Gewinngarantie. Cuverse garantiert keinen Gewinn aus dem Servicepaket.
(9) Stornierung und nicht erstattungsfähiger Paketpreis. Der Kunde erkennt an, dass: (a) der Paketpreis vollständig nicht erstattungsfähig ist; (b) die Stornierung eines Servicepakets eine irreversible Handlung ist; (c) nach der Stornierung eine Reaktivierung nicht möglich ist und die Wiederaufnahme der Dienste den Erwerb eines neuen Servicepakets erfordert.
§ 11. Haftung
(1) Allgemeine Haftung. Cuverse haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer in Fällen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), in welchem Fall die Haftung von Cuverse auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Die Bestimmungen dieses Absatzes berühren nicht die für B2C-Kunden nach dem Recht ihres Wohnsitzes anwendbaren zwingenden Verbraucherschutzvorschriften. Die Haftung von Cuverse ist auf die Höhe des vom Kunden im Rahmen der betreffenden Auftragsspezifikation gezahlten Paketpreises begrenzt.
(2) Indirekte Schäden. Cuverse haftet nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns.
(3) Dritte. Cuverse haftet nicht für die Handlungen von Mining-Pool-Betreibern, Geräteherstellern und Zahlungsdienstleistern.
(4) Personenschäden. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für Fälle der Verletzung von Leben, Gesundheit oder körperlicher Unversehrtheit.
§ 12. Höhere Gewalt
Cuverse haftet nicht für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen infolge von Umständen außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle, einschließlich Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Terrorakten, Streiks, Ausfällen der Stromversorgung, Handlungen staatlicher Behörden, Änderungen von Blockchain-Protokollen (Hard Forks, Soft Forks) und Epidemien. Im Fall höherer Gewalt benachrichtigt Cuverse den Kunden innerhalb von 15 Tagen. Halten die Umstände länger als 30 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu beenden.
§ 13. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung.
§ 14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Anwendbares Recht. Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht Hongkongs.
(2) Gerichtsstand. Alle Streitigkeiten unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des zuständigen Gerichts in Hongkong. Im Fall von B2C-Kunden gilt dies nur insoweit, als es nicht im Widerspruch zu zwingenden Verbraucherschutzvorschriften über die Zuständigkeit steht.
(3) Ausschluss von US-Kunden. Kraft § 6(2)(h) werden Servicepakete US-Kunden nicht bereitgestellt, und die Bestimmungen dieses Vertrags finden keine Anwendung auf Streitigkeiten mit US-Kunden, da das Rechtsverhältnis mit US-Kunden vom Anwendungsbereich dieses Vertrags ausgeschlossen ist.
§ 15. Sonstige Bestimmungen
(1) Gesamte Vereinbarung. Dieser Vertrag bildet zusammen mit der Auftragsspezifikation, der Risikoaufklärung, der Rückerstattungsrichtlinie, den Bedingungen des Treueprogramms, der Richtlinie zur akzeptablen Nutzung, Anhang A und etwaigen anwendbaren Nachträgen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien.
(2) Änderungen. Cuverse behält sich das Recht vor, diesen Vertrag zu ändern. Wesentliche Änderungen treten frühestens 30 Tage nach der Benachrichtigung des Kunden in Kraft. Bestehende, vor dem Inkrafttreten der Änderungen aktivierte Servicepakete werden weiterhin zu den zum Zeitpunkt ihrer Aktivierung geltenden Bedingungen betrieben (Bestandsschutzklausel).
(3) Kommunikation. Mitteilungen sind an Cuverse Limited, 7/F, MW Tower, 1 Bonham Strand, Sheung Wan, Hong Kong, oder per E-Mail an [email protected] zu senden.
(4) Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
(5) Keine Aufrechnung. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen etwaige Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn auf Grundlage eines gerichtlichen Urteils.
(6) Ausfertigungen. Der Vertrag kann durch elektronische Annahme geschlossen werden.